Presbyterwahl 2024: Beginn des Wahlverfahrens

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Wahlvorschlagsverfahren vom 04.-16. Juni 2023

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren  (§ 11 PWG)

 

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt  am 04. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens  11 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro, Markeeweg 7, 53340 Meckenheim.

Öffnungszeiten:

KW 23: Mo und Di von 9-12 Uhr, Di von 15-17:30 Uhr

KW 24: Mo bis Do von 9-12 Uhr und nach Vereinbarung